Pony Fahrsport

​Jugendfahrercamp 2016 in Futterkamp

Luca Marie in ihrer ersten Turniersaison 2015

Jan-Felix Pfeffer Vizeweltmeister 2015
 

Kleine Fahrsportkunde
Nicht jeder, der am Turnierwochenende den Fahrsportlern zuschaut, kennt sich im Fahrsport aus. Um Ihnen den Einstieg in diesen faszinierenden Sport zu erleichtern, haben wir auf den folgenden Seiten ein wenig „Grundwissen“ zusammengestellt.

Ähnlich wie die Military (Vielseitigkeit) des Reitsports kennt der Fahrsport drei Disziplinen:

  •       Die Dressur
  •       Die Marathonfahrt oder auch Geländeprüfung
  •       Das Hindernisfahren (auch „Kegelfahren“ genannt)


Die „ungekrönten Könige“ eines Fahrturniers sind die Sieger der kombinierten Prüfungen – die Besten in der Gesamtwertung der drei Teilprüfungen.

Im Gegensatz zum Vielseitigkeitsreiten werden die jeweiligen Einzeldisziplinen im Fahrsport als separate Prüfung ausgefahren, so dass in jeder Teildisziplin ebenfalls ein Sieger ermitteln wird.

Im Fahrsport werden in vier unterschiedlich schweren Klassen Fahrprüfungen ausgetragen. Für die Einsteiger gibt es die Fahrprüfungen der Klasse E, fuer Anfänger werden Prüfungen der Klasse A angeboten. Die mittelschweren Prüfungen der Klasse M sind dann für die fortgeschrittenen Fahrer und Gespanne gedacht. In der Klasse S, also den schweren Fahrprüfungen starten dann die Fahrer, die ihre Gespanne schon komplett nach den Anforderungen im Fahrsport ausgebildet haben. Durch die unterschiedlichen Dressuraufgaben in den einzelnen Klassen und verschieden schwierig aufgebauten Hindernisparcouren bzw. den ausgeflaggten Hindernissen (so werden die Tore A-F in den festen Hindernissen genannt) in der Geländeprüfung gibt es noch die Möglichkeit, in den einzelnen Klassen in feine Nuancen zu unterscheiden. Bei Prüfungen nach internationalem Reglement handelt es sich immer um Prüfungen der Klasse S mit den „schwierigsten“ Nuancen. Das nationale Reglement und das internationale Reglement unterscheiden sich dabei kaum.

                              

Fahrsport ist eine Form des Pferdesports und bezeichnet im weitesten Sinne das Fahren mit Kutschen und Wagen.Pionier des Fahrsports war Benno von Achenbach.

Noch heute ist bei allen deutschen Turnieren unter dem Dachverband der FN das Achenbach-Fahrsystem üblich.

Auch heute hat die Fahrlehre nach "Achenbach" unverändert ihre Gültigkeit.
Die Fahrlehre, das Achenbach - Fahrsystem wurde nach dem Begründer der deutschen Kutschfahrkunst "Benno von Achenbach (1861 - 1936)" benannt.
Ursprünglich kam die Fahrlehre aus England und wurde durch Benno von Achenbach mit dem Zielmöglichst pferdeschonend, zweckmäßig und sicher zu fahren perfektioniert.


 

Die 7 Grundsätze des Achenbach-Systems

  1. Zum korrekten Fahren gehören: Die Achenbachleine, die Peitsche und eine feste Bracke (also insbesondere keine Spielwaage).
  2. Auf korrektem Ein- und Zweispännigfahren ist das Vier- und Mehrspännigfahren aufgebaut.
  3. Der Fahrer muss in jeder Situation die rechte Hand frei machen können, z.B. zum Bremsen, Einsatz der Peitschenhilfe, Handzeichengeben oder Grüßen.
  4. Wendungen (Kurven) werden durch Nachgeben der äußeren Leine eingeleitet.
  5. Die Hände des Fahrers stehen senkrecht. Wendungen werden nur durch drehen der Handgelenke gefahren.
  6. Rechts- und Linkswendungen werden grundsätzlich verschieden gefahren, da der Kutscher rechts sitzt.
  7. Das Gleitenlassen einer oder mehrerer Leinen ist verboten.

                                                                                                                                         zurück

Führerschein für Kutsche?

 Das Deutsche Fahrabzeichen in Silber (DFAII)  Vierspänner)                                                                                                                                     An der Prüfung zum DFA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA III besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Hier gilt die Einschränkung, dass nur M- und G-Ponys eingesetzt werden dürfen. Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.

Das Deutsche Fahrabzeichen in Silber (DFAII)Zweispänner)                                                                                        

An der Prüfung zum DFA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA III besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Hier gilt die Einschränkung, dass nur M- und G-Ponys eingesetzt werden dürfen. Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.

Das Deutsche Fahrabzeichen in Silber (DFA II) aufgrund von Turniererfolgen
Das DFA II (Silber) aufgrund von Turniererfolgen wird Ihnen auf Antrag von der FN verliehen. Dazu müssen Sie  Platzierungen nachweisen 

Das Deutsche Fahrabzeichen Klasse I (DFA I)
Zur Prüfung zum DFA I werden Sie zugelassen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA II-Vierspänner besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys (nur M- und G-Ponys) müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Prüfungs-Anforderungen genügen. Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.

Das Deutsche Fahrabzeichen Klasse I (DFA I) aufgrund von Turniererfolgen
Das DFA I aufgrund von Turniererfolgen wird Ihnen auf Antrag von der FN verliehen. Dazu müssen Sie Platzierungen nachweisen

Das Kleine Fahrabzeichen (DFA IV)
Für die Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen (DFA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn Sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das DFA IV besitzt. Voraussetzung ist der Besitz des Basispass Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt
.

Das Deutsche Fahrabzeichen in Bronze (DFA III Ein-/Zweispänner) 
Beim Bronzenen Fahrabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des DFA III müssen Sie allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des DFA IV sein. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.

Das Deutsche Fahrabzeichen in Bronze (DFA III Vierspänner)
Zugelassen zum Erwerb des DFA III (Bronze, Vierspänner) sind Sie grundsätzlich nur dann, wenn Sie mindestens ein Jahr im Besitz des DFA III (Bronze, Einspänner oder Zweispänner) sind. Bei Ihren Pferden muss es sich auch hier um vierjährige und ältere Fahrpferde/-ponys (nur M- und GPonys) und K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren, die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen, handeln. Pro Gespann sind nicht mehr als vier Bewerber erlaubt

zurück

Gratis Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!