Für den Reiternachwuchs

Die Jungzüchter vom Pferdestambuch SH-HH

Die Jungzüchter Seite

Jungzüchter sind Jugendliche und Erwachsene bis 25 Jahre, die sich für Pferdezucht und den Umgang mit Pferden und Ponys interessieren. Sie müssen nicht unbedingt Mitglied in einem Zuchtverband sein oder bereits selbst züchten. Wichtig ist nur, dass sie Spaß und Freude am Pferd und an der Pferdezucht haben.

Luca Marie Bödecker auf Wohld Caitlyn geführt von Linda Hagen

         

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                  

Die Führzügelklasse wurde vor über 30 Jahren aus England übernommen. IG-Welsh hat diese Klasse schon sehr früh bei ihren Regional- und Bundesschauen ausgeschrieben und wurde maßgebend für deren Verbreitung. Nach einiger Anlaufzeit wurde die Klasse hier auch von anderen Veranstaltern immer öfter ausgeschrieben und von Eltern mit kleineren Kindern gerne  angenommen.  Anfänglich wurde der Sinn und Zweck dieser Klasse verkannt. Man sah darin alles von „Pampersreiter“ bis zu schon auch in anderen Klassen teilnehmenden, gut reitenden Kindern. Auch wurden Shetlandponys wie rahmige Warmblüter vorgestellt. Die LK Bayern hat nach meiner Anregung als Fachbeirat Pony im BRFV, vor mehreren Jahren frühzeitig, beispielhaft für Deutschland, einige Auswüchse eingedämmt, in dem sie in ihren Besonderen Bestimmungen folgendes festgelegt hat:

  • In der Führzügelklasse dürfen nur Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren starten, die in keiner weiteren Prüfung/Wettbewerb starten.
  • Es sind nur Ponys zugelassen.
  • Die führende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Hilfszügel jeglicher Art und Hilfsmittel(z.B. Sporen und Gerte) sind nicht erlaubt

Bewertung:

  1. Sitz und Einwirkung des Reiters.
  2. Zusammenpassen von Pony und Reiter
  3. Gesamteindruck: Harmonie und Zusammenpassen von Reiter, Pony und Führer.
  4. Herausbringen des Ponys; Pflegezustand, Einflechten usw.
  5. Pflegezustand von Sattel und Trense sowie korrekte Aufzäumung.

Ob und wie die Teilnehmer rangiert werden, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Es wird jedoch meistens eine gewisse Reihung erwartet.  Schleifen und kleine Ehrenpreise für alle ist immer gut! 

Durchführung:     

Die Teilnehmer kommen in den Ring. Während der Prüfung  reiten die  Teilnehmer  im Schritt dann im Trab, einer nach dem anderen bis zum Ende der Abteilung. Der Richter macht sich einen Gesamteindruck  von der Klasse und lässt anhalten. Jetzt werden die Punkte 2 und 3 bewertet. Durch ein kurzes Gespräch mit den Reitern kann sich der Richter z.B. ein Bild machen, ob die Kinder sich auch sonst mit ihren Ponys beschäftigen und ihnen dabei auch die Scheu vor dem Richter nehmen. Dabei bewertet der Richter Punkt 4 und 5 und können Korrekturen vornehmen.
Jedes Team macht anschließend, nach Angaben des Richters, seine Einzelvorführung.
Der Reiter muss zeigen dass er sein Pony selbst in Schritt und Trab (leichttraben am richtige Fuß) reiten und auch zum Halt durchparieren kann. (T raben in der Abteilung ist abzulehnen und nicht Ziel dieser individuellen Klasse.) 
Der Führer läuft neben dem Pony, dabei wird der Führzügel mit der linken Hand gehalten um die rechte Hand für eventuelle Hilfestellung frei zu haben. Der Reiter kontrolliert das Pony und der Führzügel soll durchhängen. Damit kommt Punkt 1 zur Bewertung.
Die teilnehmenden Eltern sollten verantwortlich den Sinn dieser Klasse bedenken indem sie ihren kleinen Reitern ermöglichen mit ihnen zusammen die Klasse als  fröhlichen und positiven Turniereinstieg zu nehmen.  Überehrgeiz,  Diskussionen über Platzierungen oder womöglich Richterschelte ist hier noch weniger angebracht als später im Turnierleben.

Erläuterung

Ponys:
Das Pony soll zum Reiter in der Größe passen. Geeignet sind K- und
M- Ponys (bis 137 cm Stm) damit das kleinere Kind mit seinen Hilfen einwirken kann. Zu junge und unausgebildete Ponys sind nicht geeignet, ihren kleinen Reitern das nötige Sicherheitsgefühl oder das Erfolgserlebnis einer richtig gegebener Hilfe erfahren zu lassen. Hengste sollten nicht zugelassen sein.

Reiter:
Der Reiter muss soviel können, dass er seinem Pony die richtigen Hilfen zum Schritt, Trab und Halten geben kann. Er sollte leichttraben können und sich nicht am Sattel festhalten müssen.

Führer:
Als Führer sind dem Reiter vertraute Personen mit Pferdeverstand geeignet. Sie laufen zur Sicherheit neben dem Pony und müssen in der Lage sein Gefahrensituationen zu überblicken und abzuwenden. 

Ausrüstung und das Herausbringen

Ponys:
Es muss jedem Teilnehmer überlassen sein ob er die Mähne seines Ponies mit „Knöpfen“ einflechtet (dazu eingeflochtener Schweif) oder sie kurz verzieht und offen lässt. Das Pony muss sauber und gepflegt sein. Der Gesamteindruck zählt. 

Ausrüstung:
Sattel mit kleine Satteldecke und Trense (englisches Reithalfter ohne Sperriemen) müssen gepflegt und ordentlich verschnallt sein. Zu lange Steigbügelriemen sollte man nicht runterhängen lassen.
Westernsattel, Bandagen und farbige Schabracken sind nicht gewünscht.
Der Führzügel, aus Leder wird hinten am Kinnriemen des Reithalfters angebracht, nicht am Gebiss. 

Reiter:
Die Führzügelklasse ist keine Kinderreitmodenschau, sondern  ein erster Einstieg in das Turnierleben. Die Ausrüstung  soll in erster Linie zweckmäßig, dezent und sauber sein. Man kann natürlich die Phantasie mitspielen lassen, z.B. farbige Stirnbänder, Schleifen usw., was aber nicht in Verkleidung ausarten darf.  

Ausrüstung und das Herausbringen

Reiter:
Der kleine Reiter trägt  korrekte Reitkleidung bestehend aus splittersicherer Reitkappe, Reitjacke (blau, schwarz, grün oder Tweedjacke) , Jodpurhose, Stiefeletten und Handschuhen.
Die Jacke kann eventuell durch Weste ersetzt werden, Jodpurhose/Stiefeletten durch Reithose/Reitstiefel.

Führer:
Bei der Kleidung des Führers scheinen noch die größten Unsicherheiten aufzutreten. Wenn man sich, wie oben erwähnt, vor Augen führt warum der Führer in dieser Klasse teilnimmt, sieht man dass die Reitkleidung nicht von Nöten ist.
Damen: Kostüm, Kleid oder Rock/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe.  Herren: Anzug mit Melone/Hut oder Jodpurhose/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe.
Die korrekte Reitkleidung passend zum Reiter ist nicht gewünscht!

Welche Bedeutung der Richter dem Herausbringen von Reiter, Pony und Führer bei der Benotung der Klasse gibt, muss seinem „gesunden Reiterverstand“ überlassen bleiben. Er sollte aber bedenken, dass auch hier schon erste Maßstäbe für das spätere Turnierleben gesetzt werden.

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Die „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“

Grundsatz Eins
Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.

Grundsatz Zwei
Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.

Grundsatz Drei
Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist, unabhängig von seiner Nutzung, oberste Bedeutung einzuräumen.

Grundsatz Vier
Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.

Grundsatz Fünf
Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu übermitteln.

Grundsatz Sechs
Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung, gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.

Grundsatz Sieben
Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Pferd und Mensch.

Grundsatz Acht                                                                                                                                    Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.

Grundsatz Neun
Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.

Die „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“ wurden 1995 von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) erarbeitet und vom Verbandsrat verabschiedet.

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